MITTEILUNG DER GEMEINDEVERWALTUNG KÜHREN-BURKARTSHAIN
Unbefugtes Betreten von Privateigentum
Aus gegebenem Anlass möchten wir darauf hinweisen, dass folgende Grundstücke Privateigentum darstellen:
1. Herrenhaus Wäldgen
2. Herrenhaus Burkartshain
3. Rittergut Nitzschka
4. Ehemaliges ZBO-Gelände Burkartshain
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass das Betreten der Grundstücke
ohne Zustimmung der Eigentümer nicht gestattet ist.
Eltern haften für ihre Kinder! Zuwiderhandlungen werden strafrechtlich
verfolgt.
Grundig Bürgermeister