Amtsblatt 7 2003

MITTEILUNG DER GEMEINDEVERWALTUNG KÜHREN-BURKARTSHAIN

Unbefugtes Betreten von Privateigentum

Aus gegebenem Anlass möchten wir darauf hinweisen, dass folgende Grundstücke Privateigentum darstellen:

1. Herrenhaus Wäldgen
2. Herrenhaus Burkartshain
3. Rittergut Nitzschka
4. Ehemaliges ZBO-Gelände Burkartshain

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass das Betreten der Grundstücke ohne Zustimmung der Eigentümer nicht gestattet ist.
Eltern haften für ihre Kinder! Zuwiderhandlungen werden strafrechtlich verfolgt.

Grundig Bürgermeister